Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Ihre Tochter volljährig wird, braucht sie keinen Betreuungsunterhalt mehr. Die Mutter, die Ihre Tochter bisher betreut hat, wird dadurch barunterhaltspflichtig.
Als erstes müssen Ihr Nettoeinkommen und das Nettoeinkommen der Mutter zusammen addiert werden.
Dann wird in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen, welcher Bedarf sich aus diesem addierten Nettoeinkommen ergibt.
Von diesem Bedarf werden dann das Nettoeinkommen der Tochter und das Kindergeld abgezogen. Als Ergebnis kommt dass heraus, was Sie und die Mutter zusammen zahlen müssen.
Dann wird Ihr einsetzbares Einkommen ermittelt, indem von Ihrem Nettoeinkommen 1.160 Euro abgezogen werden.
Das einsetzbare Einkommen der Mutter wird berechnet, indem vom Nettoeinkommen der Mutter 1.160 Euro abgezogen werden.
Der von Ihnen zu zahlende Unterhalt berechnet sich dann mit:
Vom Vater zu zahlender Unterhalt = Von beiden zu zahlender Unterhalt * einsetzbares Einkommen des Vaters/ (einsetzbares Einkommen des Vaters + einsetzbares Einkommen der Mutter)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Ihre Tochter volljährig wird, braucht sie keinen Betreuungsunterhalt mehr. Die Mutter, die Ihre Tochter bisher betreut hat, wird dadurch barunterhaltspflichtig.
Als erstes müssen Ihr Nettoeinkommen und das Nettoeinkommen der Mutter zusammen addiert werden.
Dann wird in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen, welcher Bedarf sich aus diesem addierten Nettoeinkommen ergibt.
Von diesem Bedarf werden dann das Nettoeinkommen der Tochter und das Kindergeld abgezogen. Als Ergebnis kommt dass heraus, was Sie und die Mutter zusammen zahlen müssen.
Dann wird Ihr einsetzbares Einkommen ermittelt, indem von Ihrem Nettoeinkommen 1.160 Euro abgezogen werden.
Das einsetzbare Einkommen der Mutter wird berechnet, indem vom Nettoeinkommen der Mutter 1.160 Euro abgezogen werden.
Der von Ihnen zu zahlende Unterhalt berechnet sich dann mit:
Vom Vater zu zahlender Unterhalt = Von beiden zu zahlender Unterhalt * einsetzbares Einkommen des Vaters/ (einsetzbares Einkommen des Vaters + einsetzbares Einkommen der Mutter)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen