Fristlos

| 7. Oktober 2015 21:56 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Und zwar habe ich diesen Fall schon einmal gehabt das ich eine Abmahnung bekommen habe wegen zu früh gehen , aber da mein Zug schon 16 Uhr fährt und ich somit 5 Minuten vor Arbeitsende losrennen muss um diesen Zug zu erwischen.
Dazu sei gesagt es wurde vor ein paar Jahren schon mal eine Regelung diesbezüglich getroffen nur leider nicht schriftlich.
Das Problem ist jetzt nur,das mein neuer Bau-büroleiter mir wegen diesen 5 Minuten an den karren Pissen möchte unf das ich auch angeblich von irgendwelchen Firmen mit denen ich als bauüberwacher Zutun habe riesig große Bestellungen getätigt haben soll bsp.: das ich eine große Menge USB sticks bestellt haben soll und Büroartikel usw. Das einzige was ich getan habe War das ich bei den Firmen nachgefragt habe welche Materialien sie nicht mehr benötigen wie Holz oder Beton und sie mir auch mitgeteilt haben was ich denn mitnehmen dürfte.
Darüber existieren keine Rechnungen oder sonst was weil es keine riesig großen Bestellungen waren.
Weil sonst würden darüber Rechnungen existieren.
Und jetzt steht im Raum das ich fristlos gekündigt werden soll.
Was Bitte schön kann man dagegen tun.
7. Oktober 2015 | 22:22

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Da Sie weder eine Abmahnung noch eine Kündigung erhalten haben, gilt es, zunächst abzuwarten, welche Schritte der Arbeitgeber ergreift.

Solange Ihnen weder eine Abmahnung noch eine Kündigung vorliegen, besteht Ihrerseits also kein Handlungsbedarf.


2.

Wenn Ihnen vorgeworfen werden sollte, daß Sie Material eigenmächtig und unerlaubt bestellt hätten, wird man Ihnen das nachweisen müssen. Haben Sie nichts dergleichen getan, wird dieser Nachweis nicht gelingen.

Wenn ich Ihre Sachverhaltsschilderung richtig deute, haben Betriebe Ihnen gestattet, Materialien, die nicht mehr benötigt werden, also wohl Abfall, mitzunehmen. Hierin liegt aber nach dem, was Sie schreiben, keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung.


3.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, die Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie verlangen, daß die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Erhalten Sie die Kündigung, haben Sie drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. In diesem Fall ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts dringend zu empfehlen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Oktober 2015 | 07:19

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