Frist zur Absolvierung des MPU Gutachtens bald abgelaufen. Was tun?

14. August 2014 10:14 |
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Verkehrsrecht


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in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Muss ich innerhalb der gesetzten Frist ein positives MPU-Gutachten vorlegen und kann ich diese Frist verlängern?

Es gibt keine separate gesetzliche Grundlage, die eine Frist für die Ablegung der MPU festlegt. Die Frist könnte jedoch im Zusammenhang mit der nachgewiesenen Abstinenz stehen. Bei einer späteren Ablegung der MPU müsste die Abstinenz erneut nachgewiesen werden oder die Behörde könnte nach Ablauf der Frist die Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung fordern. Es wird empfohlen, bei der Behörde nachzufragen, warum die Frist gesetzt wurde und parallel dazu eine Fristverlängerung zu beantragen. Sollte die Frist willkürlich sein und die Fahrerlaubnis aufgrund des Fristablaufs nicht erteilt werden, obwohl eine erfolgreiche MPU vorliegt, müsste dagegen vorgegangen werden.

Und zwar sollte ich laut der Führerscheinstelle eine 1 jährige Abstinenz nachweisen inkl. eines positiven MPU Gutachtens. Mir wurde hirzu eine Frist von 13 Monaten gesetzt. Diese endet am 1. Oktober. Leider kam ich nicht dazu eine MPU zu absolvieren aus finanziellen Gründen. Welches Gesetz verlangt es, dass eine Frist mich zwingt ein positives Gutachten in einem entsprecheneden Zeitraum vorzulegen. Die Abstinenz habe ich bereits nachgewiesen und dieses Formular liegt auch schon bereit. Kann ich diese Frist verlängern ? Wie soll ich am besten vorgehen. Sollte ich den Antrag zurück ziehen und einen neuen stellen wenn ich eine MPU machen kann. Reicht es dann wenn ich diese 1jährige bestandene Abstinenz vorlege, angebe wo ich gerne meine MPU machen möchte, diese dann absolviere und dann hat sich die Sache erledigt? Bzw. gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage die besagt, dass ich dieses MPU Gutachen unbedingt in diesem Zeitraum machen muss. Was empfehlen Sie mir. Fristverlängerungsanfrage oder Neubeantragung?

Viele Grüße

aus Bayern
14. August 2014 | 11:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine separate gesetzliche Grundlage zur Bestimmung einer Frist für die Ablegung der MPU gibt es nicht. Jedoch kann die Frist im Zusammenhang mit der nachgewiesenen Abstinenz stehen, d.h. es müsste bei spätere Ablegung die Abstinenz erneut nachgewiesen werden oder das nach Ablauf der Frist die Behörde von Ihnen gegebenenfalls die Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung (§ 20 Abs. 2 FEV) fordert.

Sie sollten daher nachfragen aus welchen Gründen die Behörde die Frist gesetzt hat und parallel dazu die Fristverlängerung beantragen. Nach der Mitteilung aus welchen Gründen die Behörde die Frist gesetzt hat, können Sie dann entsprechend agieren. Sollte die Frist willkürlich sein und Ihnen nach Vorlage einer erfolgreichen MPU die Fahrerlaubnis mit der Begründung des Fristablaufs nicht erteilt werden, müsste dann dagegen vorgegangen werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.




Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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