Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Freundin haftet auf jeden Fall der Santander Bank gegenüber auf Rückzahlung des Kredits, da sie den Kreditvertrag abgeschlossen hat.
Wenn Ihre Freundin beweisen kann, dass sie Ihnen das Geld darlehensweise überlassen hat, sind Sie zur Rückzahlung des Geldes an Ihre Freundin verpflichtet.
Im Streitfall, also vor Gericht, müsste Ihre Freundin beweisen, dass sie Ihnen das Geld nicht geschenkt, sondern als Darlehen zur Verfügung gestellt hat.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Ihre Freundin haftet auf jeden Fall der Santander Bank gegenüber auf Rückzahlung des Kredits, da sie den Kreditvertrag abgeschlossen hat.
Wenn Ihre Freundin beweisen kann, dass sie Ihnen das Geld darlehensweise überlassen hat, sind Sie zur Rückzahlung des Geldes an Ihre Freundin verpflichtet.
Im Streitfall, also vor Gericht, müsste Ihre Freundin beweisen, dass sie Ihnen das Geld nicht geschenkt, sondern als Darlehen zur Verfügung gestellt hat.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt