8. Oktober 2007
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16:53
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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leider ist die Dauer der Beziehung ein wichtiges Indiz für die unterhaltsrelevante Lebensgemeinschaft, so dass viele Gerichte dazu neigen, erst ab einem Jahr diese Gemeinschaft anzunehmen.
Aber wesentlicher ist das Auftreten der Partner nach Außen. Denn die obige Frist kann dann erheblich abzukürzen sein, wenn die neue Verbindung nach Außen hin so verfestigt erscheint, dass eine gemeinsame Zukunft als geplant angesehen wird.
Die neue Verbindng muss also "wie eine Ehe" nach Außen auftreten, so dass Sie nun noch weitere Indizien (ggfs auch bei Freunden/Verwandten) sammeln sollten - allein das Klingelschild und das Auto auf dem Parkplatz wird derzeit nicht ausreichend sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle