22. Februar 2023
|
17:44
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
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vielen Dank für Ihre Frage.
Als IT-Freelancer, der in den USA lebt und von deutschen Kunden bezahlt wird, müssen Sie die steuerlichen Bestimmungen sowohl in den USA als auch in Deutschland beachten. Hier sind einige wichtige Punkte zu berücksichtigen:
Wenn Sie in den USA leben und arbeiten, müssen Sie Ihre Einkünfte in den USA versteuern, unabhängig davon, woher das Einkommen stammt. Es ist daher wichtig, dass Sie sich mit densteuerlichen Bestimmungen in den USA vertraut machen und Ihre Steuerpflichten erfüllen.
Als deutscher Staatsbürger sind Sie in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig davon, wo Sie leben oder arbeiten. Wenn Sie also als IT-Freelancer von den USA aus für deutsche Kunden arbeiten, müssen Sie Ihre Einkünfte auch in Deutschland angeben und gegebenenfalls Steuern zahlen. Wenn Sie als deutscher Staatsbürger im Ausland leben und arbeiten, aber weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen, können Sie beschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein. In diesem Fall sind nur die Einkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind, in Deutschland zu versteuern. In der Regel sind dies Einkünfte, die aus inländischen Quellen stammen, wie z.B. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die in Deutschland ausgeübt werden oder aus deutschen Kunden stammen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland soll vermeiden, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern besteuert wird. In der Regel wird das Besteuerungsrecht dem Land zugewiesen, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Steuererklärungen in beiden Ländern abgeben und doppelte Besteuerung vermeiden.
Sie müssen jedenfalls in beiden Ländern eine Steuererklärung abgegeben. Ich empfehle Ihnen, dies jeweils über einen Steuerberater zu veranlassen.
Als Freiberufler können Sie auch aus den USA für deutsche Unternehmen arbeiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ihre Steuerpflichten von den Steuergesetzen in den USA und in Deutschland abhängen.
In den USA gibt es keine einheitliche Definition von Freiberuflern, aber es gibt ähnliche Kategorien, wie z.B. "independent contractor" oder "self-employed individual". Es ist möglich, dass Sie in den USA als Freiberufler arbeiten, aber es hängt von den Details Ihrer Tätigkeit ab.Wenn Sie eine Geschäftsstelle in den USA gründen möchten, können Sie dies als Freiberufler tun, aber es gibt auch andere Gesellschaftsformen, die Sie in Betracht ziehen sollten, wie z.B. eine Limited Liability Company (LLC) oder eine Corporation. Diese Gesellschaftsformen bieten in der Regel mehr Haftungsschutz und ermöglichen es Ihnen, eine separate juristische Person zu schaffen.
Ein Vorteil der Gründung einer LLC oder Corporation ist auch, dass Sie eine US-Steuernummer erhalten können, die es einfacher macht, in den USA tätig zu sein und Zahlungen von US-Kunden zu empfangen. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Auswirkungen der Wahl Ihrer Gesellschaftsform zu verstehen, da dies Auswirkungen auf Ihre US- und deutsche Steuerpflicht haben kann.
Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin