Sehr geehrter Anfragender,
zunächst frage ich mich, was recht.de ist. ;-)
Aber Spaß beiseite und zu Ihren Fragen:
a) Die Zustellungskosten müssen Sie auf jeden Fall erst einmal bezahlen. Ob Sie oder der Gegner Sie letztendlich tragen müssen, hängt von der Kostenentscheidung im Titel ab. Keine Angst übrigens, es sind grundsätzlich nur 18 Euro.
a1) Die Zuständigkeit richtet sich nach der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts. Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Zustellungsempfänger seinen Wohnsitz hat. In Ihrem Falle würden Sie also Ihren Zustellauftrag an die Verteilstelle für Gerichtsvollzieheraufträge an das zuständige Amtsgericht in München richten.
b) Nein, das Verfahren ist streng formal. Sie benötigen zum Nachweis die vom Gerichtsvollzieher gesiegelte Zustellurkunde.
b2) Das kommt darauf an, wie die Kostenentscheidung ausfällt und ob Anwälte beteiligt sind. Sie sollten aber auf jeden Fall mit 135,- EUR Gerichtskosten rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
zunächst frage ich mich, was recht.de ist. ;-)
Aber Spaß beiseite und zu Ihren Fragen:
a) Die Zustellungskosten müssen Sie auf jeden Fall erst einmal bezahlen. Ob Sie oder der Gegner Sie letztendlich tragen müssen, hängt von der Kostenentscheidung im Titel ab. Keine Angst übrigens, es sind grundsätzlich nur 18 Euro.
a1) Die Zuständigkeit richtet sich nach der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts. Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Zustellungsempfänger seinen Wohnsitz hat. In Ihrem Falle würden Sie also Ihren Zustellauftrag an die Verteilstelle für Gerichtsvollzieheraufträge an das zuständige Amtsgericht in München richten.
b) Nein, das Verfahren ist streng formal. Sie benötigen zum Nachweis die vom Gerichtsvollzieher gesiegelte Zustellurkunde.
b2) Das kommt darauf an, wie die Kostenentscheidung ausfällt und ob Anwälte beteiligt sind. Sie sollten aber auf jeden Fall mit 135,- EUR Gerichtskosten rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt