7. Januar 2025
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07:41
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Bei einer Veräußerung des Hauses müssen Sie tatsächlich die unterschiedlichen Kaufdaten beachten.
Für die Verkaufsfrist bei einer selbst genutzten Immobilie (Selbstnutzung im Jahre des Verkaufes und der 2 vorhergehenden Jahre) wäre ein Verkauf teilweise nicht steuerfrei und zwar für den im Jahre 2024 erworbenen Teil Ihrer ehemaligen Partnerin, dieser Teil wäre bei einer Selbstnutzung erst steuerfrei, wenn Sie die Immobilie am 02.01.2026 veräußern (01.01. ist ein Feiertag).
Bei einer Vermietung gilt entsprechend das gleiche, auch hier sind die unterschiedlichen Kaufdaten zu beachten, 2019 + 10 Jahre und 2024 + 10 Jahre.
Falls Sie als die Immobilie vermieten und vor 2034 und nach 2029 verkaufen, wird die Steuer unterschiedlich berechnet, steuerfrei auf den 2019er Teil und steuerpflichtig auf den 2034er Teil.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt