16. Dezember 2010
|
17:32
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail: ramameghani@gmx.de
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld, d.h. eine Arbeitsunfähigkeit, vorliegenoder ob Sie ggf. auch eine andere Beschäftigung ausführen können. Sofern Sie diese Sozialleistungen begehren, sind Sie verpflichtet, entsprechend mitzuwirken bzw. die andauernde Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung nachzuweisen. Andernfalls wird Ihr Antrag abgelehnt werden. Ich empfehle Ihnen daher, der Aufforderung der Krankenkasse nachzukommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Rückfrage vom Fragesteller
16. Dezember 2010 | 17:37
Muss/sollte ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16. Dezember 2010 | 17:45
Sehr geehrte Ratsuchende,
um Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen, sollten Sie dies tun.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani