19. September 2007
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17:10
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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da Sie nichts getan haben und die Raten immer pünktlich an die Gerichtskasse (ich schätze, aufgrund einer verurteilung) geleistet haben, könnte Ihnen eigentlich nichts passieren.
Einen Grund für das komische Gefühl am Airport sehe ich daher jedenfalls nicht auf der juristischen Ebene.
Sollte auf anderen Gründen ein Haftbefehl gegen Sie vollstreckt werden, bekommen Sie diesen aber nicht etwa vorab per Brief zugestellt; dieser Haftbefehl würde Ihnen dann von dem Beamten sogar persönlich übergeben werden.
Sofern nun Unsicherheit bei Ihnen doch noch besteht, sollten Sie dann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, damit dieser dann bei den Vollstreckungsbehörden nachfragen könnte.
Was Sie aber unbedingt vermeiden sollten, ist die einleitung eines neuen Verfahrens, z.B. wegen einer fehlgeschlagenen Einzugsermächtigung - denn dann ist sicherlich mit einen Haftbefehl zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle