17. Oktober 2007
|
19:58
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
falls Sie den Mitbewerber abmahnen möchten, können Sie dazu zwar einen Anwalt Ihrer Wahl damit beauftragen. Allerdings wird dieser Ihnen seine Vergütung in Rechnung stellen, da er in Ihrem Auftrage tätig wird. Gegen den abgemahnten Konkurrenten steht Ihnen aber ein Schadensersatzanspruch zu, da es sich bei den Anwaltskosten in der Regel um notwendige Kosten der Rechtsverfolgung handelt.
Natürlich kann der von Ihnen beauftragte Kollege dem Gegner die zu erstattenden Kosten direkt mit aufgeben - zahlt dieser aber nicht, werden Sie Ihren Anwalt zunächst selbst bezahlen müssen und müssen sich die Kosten dann ggf. im Klageweg wiederholen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidung24.de
www.online-rechtsauskunft.net
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht