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Diese Antwort ist vom 26.04.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Bitte haben Sie Verständnis, dass mit diesen Angaben keine seriöse Antwort möglich ist. Bitte senden Sie mir einen Scan oder Kopie von der Abmahnung und dem Beschluss des Amtsgerichts zu. Meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
26.04.2015 | 14:04
Hallo,
ich wollte von Ihnen keine Ausführliche Antwort haben.
Ich erwarte Antwort auf meine Fragen wie hoch sind die Kosten bei
Verfahrenswert von 7000€. Und was ich mit den Beschluss machen soll.
Wie sind die weiteren Schritte.
Und ob ich mein ebayshop schlissen soll.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
26.04.2015 | 17:11
Die weiteren Schritte sollten sich nach Ihren persönlichen Erwartungen und der objektiven Rechtslage bemessen. Eine Bewertung dieser wünschen Sie ausdrücklich nicht, weshalb nachfolgend lediglich allgemein gehalten Ausführungen zu treffen sind.
Anzumerken ist zunächst, dass ein Verfahrenswert von EUR 7.000 vor einem Amtsgericht einen absoluten Ausnahmefall darstellen dürfte, da das Amtsgericht grundsätzlich bis zu einem Streitwert von EUR 5.000 berufen ist und zudem nach § 13 UWG
– hierum geht es häufig bei Abmahnungen im geschäftlichen Bereich – die Landgerichte ausschließlich zuständig sind.
Die Kosten bei einem Verfahrenswert von EUR 7.000 belaufen sich wie folgt:
Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten Gegenseite EUR 263.25 zzgl Ust. + Auslagen
Gerichtliche Rechtsanwaltskosten Gegenseite EUR 1012.50 zzgl Ust. + Auslagen
Eigene Rechtsanwaltskosten EUR 1012,50 zzgl Ust. + Auslagen
Gerichtskosten EUR 552
Dies sind die Kosten für die erste Instanz. In einer weiteren Instanz oder bei einem Vergleichsschluss fallen höhere Gebühren an.
Was gegen einen Beschluss des Amtsgerichts zu unternehmen ist, hängt neben den Zielen auch von der Art des Beschlusses ab. Da mir keine Angaben über Art und Inhalt des Beschlusses vorliegen, kann ich hierzu keine Angaben machen. Der Beschluss sollte jedoch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.
Ob Sie Ihren Ebay-Shop schließen sollten, ist letztlich keine rechtliche Frage. Sofern im Ebay-Shop ordnungsgemäß Ware vertrieben wird und die einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden, gibt es keinen rechtlichen Grund einen Shop zu schließen.