Sehr geehrter Ratsuchender,
für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden gemäß § 305 II BGB nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn auf diese bei dem Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wurde und der Vertragspartner in zumutbarer Weise von Ihnen Kenntnis nehmen konnte.
In Ihrem Fall müssen Sie demgemäß bei jedem Buchkauf auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch einen deutlich sichtbaren Hinweis und die Bestätigung der Kenntnisnahme vor einer Bestellung) hingewiesen werden.
Für Ihre bisherigen Bestellungen gelten die AGB nicht, wenn diese erst nachträglich von dem Verlag veröffentlich wurden.
Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Ihrer jeweiligen Bestellung galten.
Nachträgliche Änderungen der AGB wirken nicht rückwirkend auf Bestellungen der Vergangenheit.
Die Kunden müssen zwar von einer Änderung der AGB nicht informiert werden. Geänderte AGB gelten jedoch ausschließlich für die nach der Änderung zustande gekommenen Verträge und dann auch nur, wenn die Anforderungen an den ausdrücklichen Hinweis und die zumutbare Kenntnisnahme nach § 305 II BGB erfüllt sind.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen werden gemäß § 305 II BGB nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn auf diese bei dem Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wurde und der Vertragspartner in zumutbarer Weise von Ihnen Kenntnis nehmen konnte.
In Ihrem Fall müssen Sie demgemäß bei jedem Buchkauf auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch einen deutlich sichtbaren Hinweis und die Bestätigung der Kenntnisnahme vor einer Bestellung) hingewiesen werden.
Für Ihre bisherigen Bestellungen gelten die AGB nicht, wenn diese erst nachträglich von dem Verlag veröffentlich wurden.
Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Ihrer jeweiligen Bestellung galten.
Nachträgliche Änderungen der AGB wirken nicht rückwirkend auf Bestellungen der Vergangenheit.
Die Kunden müssen zwar von einer Änderung der AGB nicht informiert werden. Geänderte AGB gelten jedoch ausschließlich für die nach der Änderung zustande gekommenen Verträge und dann auch nur, wenn die Anforderungen an den ausdrücklichen Hinweis und die zumutbare Kenntnisnahme nach § 305 II BGB erfüllt sind.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
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Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -
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