Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Da zwischenzeitlich ein Teil des Threads gelöscht wurde, konnte ich nur die Posts nach dem 07.07.2007 lesen.
Teile davon könnten durchaus den Umstand der üblen Nachrede und der Beleidigung erfüllen. Dadurch hätten Sie unter Umständen gegen den Forumsinhaber einen Anspruch auf Löschung, jedoch ist jede Äußerung im Einzelfall zu prüfen.
Da laut einiger Forennachrichten bereits Ihr Anwalt Erfolg hatte, rege ich an, daß Sie ihn einfach erneut beauftragen. (Ich vermute, er hat eine Abmahnung ausgesprochen oder eine einstweilige Verfügung beantragt und erhalten.
Vielleicht könnten Sie kurz erläutern, was er genau gemacht hat.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Danke für diese so schnelle Antwort.
Was kann ich denn konkret nun tuen? Durch meinen Anwalt erfolgte nur einen Anruf und mittlerweile ist wieder eine Menge passiert und es steigert sich mehr.
Was kann ich konkret machen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten Ihren Anwalt beauftragen, diesen Lösch-Anruf noch einmal zu tätigen und anschließend hartnäckige Beleidiger direkt zur Rechenschaft zu ziehen sowie eventuell erneut einen Lösch-Anruf zu tätigen.
Auch halte ich es für sinnvoll, sich in diesem Forum nicht mehr zu dem Thema und insbesondere nicht mehr in dem entsprechenden Thread zu Wort zu melden.
Hochachtungsvoll,
RA R. Weber