Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Die Formulierung zu den Fachkenntnissen ist in Ordnung. Es handelt sich um eine mittlere Bewertung. Auch die Formulierung zur Initiative sind „im allgemeinen“ also durchschnittlich zu sehen. Die Eintragungen zum Arbeitsanfall lesen sich fast gut. Tatsächlich fehlen konkretere Angaben zum Fleiß und zur Sorgfalt und mehr zur Arbeitsweise (Sorgfalt etc.), zum Auftreten und Sozialverhalten. Also auf jeden Fall entspricht das Zeugnis einer 3, nicht weniger.
Ich habe keinen Vordruck zu bieten. Gemeinhin schreibt der Anwalt nicht selten das Zeugnis, das der Arbeitnehmer dann unterzeichnen lässt. Ja, freundlich sollten Sie es auf jeden Fall versuchen. Bedenken Sie auch, dass es vor allem auf das Abschlusszeugnis ankommen wird!
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Die Formulierung zu den Fachkenntnissen ist in Ordnung. Es handelt sich um eine mittlere Bewertung. Auch die Formulierung zur Initiative sind „im allgemeinen“ also durchschnittlich zu sehen. Die Eintragungen zum Arbeitsanfall lesen sich fast gut. Tatsächlich fehlen konkretere Angaben zum Fleiß und zur Sorgfalt und mehr zur Arbeitsweise (Sorgfalt etc.), zum Auftreten und Sozialverhalten. Also auf jeden Fall entspricht das Zeugnis einer 3, nicht weniger.
Ich habe keinen Vordruck zu bieten. Gemeinhin schreibt der Anwalt nicht selten das Zeugnis, das der Arbeitnehmer dann unterzeichnen lässt. Ja, freundlich sollten Sie es auf jeden Fall versuchen. Bedenken Sie auch, dass es vor allem auf das Abschlusszeugnis ankommen wird!
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de