Fixtermin / Rücktritt seitens Verkäufer / Schadensrecht
6. Dezember 2005 19:27
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Preis:
30€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Kaufrecht
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Situation:
- Verhandlungen mit Möbelhaus hinsichtlich Möbellieferung (Sitzelemente, Schrankelemente) / sehr günstiger Einkaufs-Preis!!
- in meiner ersten Bestell-Mail ein pdf mit Angaben: „die Lieferung erfolgt spätestens zum 1. Dezember 2005 (Fixtermin)“
- dann seitens des Verkäufers Zusendung eines Vertrages (ohne diesen Hinweis)
- meinerseits (nach erneuten Verhandlungen) erneutes Fax wobei unter dem Auftragsbestätigung/Rechnung erneut der Hinweis: Nachfolgend bestätige ich mit folgenden Bedingungen: … Lieferung bis spätestens 1. Dezember 2005 (Fixtermin), Anzahlung 100% auf Treuhandkonto, Übergabeort: Strasse, Ort
- kurz vor dem 1. Dezember (keine Reaktion auf e-mail) Anruf bei Möbelhaus, hier wurde mir u.a. mitgeteilt, dass man kein Fax erhalten hat und man üblicherweise keine Terminzusagen gäbe, auf mein Hinweis des Rücktrittsrechts: „das können sie gerne tun“
- daraufhin meinerseits Schreiben:
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… Nach Rücksprache bzw. rechtlicher Klärung, setze ich Sie gem.
§323 Abs1 BGB bereits vorab in Verzug. Einen Rücktritt vom Vertrag behalte ich mir vor.
Wie ich Ihnen mitteilte – und dies war auch bereits in der ersten Bestellung/Verhandlung Kernaussage – ist die Lieferung für den 01.12.2005 erforderlich, anderenfalls wird eine längere Vermietung unmöglich.
Ich weise Sie darauf hin, dass in diesem Fall ein Schaden entstehen wird der sicher im Bereich von 1500-2000 EURO zzgl. möglichen Rechtsverfolgungskosten (und erweiterten Schadensersatzansprüchen meines Vertragspartners) liegen wird.
Ich bitte Sie daher eindringlich, eine Lösung zu finden.
Ich kann Ihre Aussage nicht akzeptieren, dass Sie von Ihrem Lieferanten abhängig sind, nur Sie sind Vertragspartner.
Auch wird Ihr vorgebrachter Einwand kaum Erfolg haben, dass Sie das Fax nie erhalten haben. Denn in unserem Telefonat nach dem Fax wurde dieses bestätigt und erst daraufhin die Illox-Zahlung eingeleitet. Auch wird in anderen Schreiben darauf verwiesen.
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- Reaktion des Verkäufers:
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… wir sind es nicht gewohnt Geschäfte mit Androhungen von Schadenersatzklagen ect. , Unterstellungen und Schriftverkehr über Rechtsabteilungen zu führen.
Unsere Lieferzeiten betragen in der Regel 6-8 Wochen nach Zahlungseingang. Vor der Weihnachtszeit sind sie begründet durch besonders starkes Handelsvolumen und der Betriebsferien der Hersteller eher länger.
Bedingt durch Ihre häufigen Änderungen der Bestellung ist eine Lieferung in diesem Jahr eher unwahrscheinlich.
Um weiteren Ärger mit Ihnen zu vermeiden möchte ich das Geschäft mit Ihnen nicht mehr abwickeln und werde die Aufträge bei den jeweiligen Herstellern stornieren.
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- ein Tag später Fax mit durchgestrichenem Auftragsfax und Text „Storno“
- ich musste daher eine Vermietung stornieren, hoher Vermietungsverlust)
- ich habe mir daraufhin Vergleichs-Angebote erstellen lassen, Resultat: ca. 40% über dem Preis des Möbelhauses (Sitzelement ca. 5000 EURO statt ca. 3000 vom Verkäufer), Schrankelemente gibt es in der Form nicht, nur Vergleichbares – jedoch ca. 500-1000 Euro teurer
- zukünftige Vermietung nicht möglich (ohne wichtigste Möbel)
folgende Fragen:
- muss ich noch einmal mahnen oder kann ich dies als Leistungsverweigerung betrachten
- wie verhalte ich mich richtig – ich möchte nicht fast 2000-3000 EURO zusätzlich ausgeben, ohne eine gerichtliche Garantie (Urteil) für die Kostenübernahme vorliegen zu haben, andererseits würde dadurch eine weitere Vermietung unmöglich (ca. 2-3 Monate bis zur möglichen Lieferung, unendlich bis Gerichtstermin), auch habe ich derzeit nur Angebote noch keine Rechnung…
- kann ich ohne rechtlichen Nachteil die Anzahlung von dem Treuhandkonto rücküberweisen lassen (kein konkludentes Anerkenntnis o.ä.?)
- wie wird der Schadensersatz für die nicht erfolgreiche Vermietung behandelt
- wie wird ein Schadensersatz berechnet, der nur wage ist (ich vermiete meine Wohnung wenn ich nicht in Deutschland bin, ich kann jedoch ohne geklärte Kostenübernahme keine doppelt so teueren Möbel kaufen), muss ich in disem Fall eine Vermietung anstreben (schrifticher Vertrag) aber gleich wieder kündigen?
- wie wird ein möglicher Schadensersatz berechnet, der sich in einem leeren nicht benutzbarem Hauptraum begründet (Wohnzimmer ohne wichtigste Möbel)
- kann mich das Gericht angesichts der hohen Zusatzkosten verurteilen mit dem Möbelhaus erneut zu kontrahieren – oder anders gefragt: muss ich mich z.B. auf eine erneute Lieferung einlassen, da ich die Schrankelemente woanders nirgends entdecken kann?
- der Schadensersatz würde dann wohl fast 100-150% des Kaufpreises ausmachen (Neubestellung, aktuelle Nichtvermietung, mögliche Nichtvermietung, sonstige Nebenkosten), gibt es diesbezüglich Bedenken wegen Unzulässigkeit
Eventuell kann jemand aus Berlin antworten – jedoch nicht notwendigerweise...
Vielen Dank für eine prägnante Beantwortung
Eingrenzung vom Fragesteller
6. Dezember 2005 | 19:31
Sehr geehrter Ratsuchender,
halten Sie allen Ernstes 15 Euro für einen angemessenen Einsatz für 8 Fragen?