Firmenwagen ausschluss für Private Nutzung

28. April 2015 14:40 |
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Steuerrecht


Guten Tag,
für uns ergibt sich eine Fragestellung welche wir gerne sicher aufgeklärt wissen möchten, folgendes zenaria:

es gibt eine GmbH an dem meine Frau zu 100% anteilshaberin+Geschäftsführerin ist, ich bin hier angestellt als Prokurist.

Sie hat zwei Fahrzeuge, eines soll an die GmbH vermietet werden, dieses Fahrzeug wird mir dann für die Geschäftlichen Fahrten zur Verfügung stehen, Private Fahrten sollen Vertraglich ausgeschlossen werden, denn für Private fahrten haben "wir" bereits das erste Fahrzeug.

Wie kann man diese Konstelation "Betriebsprüfer" Sicher unterbringen, es soll bei einer Prüfung sicher stand halten.

Das Fahrzeug kann aber muss nicht für Heimfahrten genutzt werden fals dies eine wesentliche Rolle spielt.

Denkbar wäre die Hinterlegung der Schlüssel in der Agentur oder dergleichen falls notwendig.

Ist diese Möglichkeit gegeben und wenn ja was ungefähr müsste dann dieser Nutzungsvertrag mindestens enthalten?

Vielen Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie sixher stellen wollen, dass ein Betriebsprüfer keine privaten Fahrten annehmen kann, dann ist Ihnen als sicherster Weg anzuraten, neben dem vertraglichen Ausschluss für private Fahrten auch ein Fahrtenbuch zu führen, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass keinerlei private Fahrten unternommen worden sind. In Der geschilderten Konstellation kann ein Prüfer aufgrund der Verflechtungen natürlich stets mit gutem Grund annehmen, dass die Regelung nicht ausnahmefrei gehandhabt wird. Insofern sind Sie mit einem Fahrtenbuch auf einer absolut sicheren Basis.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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