Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie sixher stellen wollen, dass ein Betriebsprüfer keine privaten Fahrten annehmen kann, dann ist Ihnen als sicherster Weg anzuraten, neben dem vertraglichen Ausschluss für private Fahrten auch ein Fahrtenbuch zu führen, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass keinerlei private Fahrten unternommen worden sind. In Der geschilderten Konstellation kann ein Prüfer aufgrund der Verflechtungen natürlich stets mit gutem Grund annehmen, dass die Regelung nicht ausnahmefrei gehandhabt wird. Insofern sind Sie mit einem Fahrtenbuch auf einer absolut sicheren Basis.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie sixher stellen wollen, dass ein Betriebsprüfer keine privaten Fahrten annehmen kann, dann ist Ihnen als sicherster Weg anzuraten, neben dem vertraglichen Ausschluss für private Fahrten auch ein Fahrtenbuch zu führen, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass keinerlei private Fahrten unternommen worden sind. In Der geschilderten Konstellation kann ein Prüfer aufgrund der Verflechtungen natürlich stets mit gutem Grund annehmen, dass die Regelung nicht ausnahmefrei gehandhabt wird. Insofern sind Sie mit einem Fahrtenbuch auf einer absolut sicheren Basis.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen