Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Wenn trotz mehrfacher Zwangsgeldfestsetzung keine Auskunft erfolgt, kann das Gericht neben der Androhung und Festsetzung weiterer Zwangsgelder Zwangshaft gemäß § 888 ZPO anordnen, um die Mitwirkungspflicht durchzusetzen.
Somit wird die Auskunftspflicht letztlich erzwungen und eine uneingeschränkte Verzögerung ist rechtlich ausgeschlossen.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Guten Tag vielen Dank.
dieser, von Ihnen geschilderte Ablauf ist mir bekannt, jedoch
verweigert meine „ex" nunmehr seit 2 3/4 Jahren die Auskunft ueber Ihr Einkomm3n.
Daher wurden bisher 3 x Zwangsgelder gerichtlich festgesetzt, die auch bezahlt wurden.
meine Frage, wie lange kann das Spiel so weiter gefuehrt werden, sprich lieber Zwangsgelder bezahlen. insgesamt jetzt schon um die 4000 Euro, als das Einkommen anzugeben.
oder kann das Gericht jetzt nach diesen Versuchen, da diese ja nichts bringen, die Zwangshaft aussprechen, oder uss hier bis …..? gewartet werden?
vielen dank
Sehr geehrter Fragesteller,
die Verhängung weiterer Zwangsgelder muss beantragt werden. Die tatsächliche Höhe des Zwangsgeldes steht im Ermessen des Gerichts. Tatsächlich können hier bis zu 25.000 € fest gesetzt werden.
In der Tat, ist die Dauer der Weigerung eher ungewöhnlich. Das Gericht sollte nachdrücklich aufgefordert werden die Zwangsgelder in einen unangenehmen Bereich zu erhöhen. Bislang wurde hier offenbar sehr zurückhaltend agiert.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
die Verhängung weiterer Zwangsgelder muss beantragt werden. Die tatsächliche Höhe des Zwangsgeldes steht im Ermessen des Gerichts. Tatsächlich können hier bis zu 25.000 € fest gesetzt werden.
In der Tat, ist die Dauer der Weigerung eher ungewöhnlich. Das Gericht sollte nachdrücklich aufgefordert werden die Zwangsgelder in einen unangenehmen Bereich zu erhöhen. Bislang wurde hier offenbar sehr zurückhaltend agiert.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt