13. August 2019
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14:55
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Sie haben einen Vertrag geschlossen über den Kauf eines PCs im Werte von 500 €. Damit verbietet sich das Behalten des irrtümlich gelieferten teuren Gerätes.
Wenn der Verkäufer den Computer zurückverlangt, können Sie auf Lieferung des tatsächlich bestellten Gerätes bestehen; ansonsten sind Sie verpflichtet, das irrtümlich an Sie gelieferte Gerät herauszugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
14. August 2019 | 16:51
Guten Tag,
vielen Dank für ihre Antwort. Was würde passieren, wenn die Firma diesen Fehler nach z.B. 3 Wochen(nach der Rückgabefrist) oder 1-2 Jahren bemerkt und den Artikel zurückverlangt? Dürfen Sie das machen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14. August 2019 | 16:58
Ja das dürfen die. Der Rückforderungsanspruch verjährt in 3 Jahren gemäß § 195 BGB.
Mit freundlichen Grüßen