Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ich denke, das sehen Sie falsch.
Allerdings lässt sich das abschließend erst dann klären, wenn man die gesamten Verfahrensakten kennt, um sich auch ein Bild über den Ablauf der Verhandlung machen zu können.
Denn das Einlegen des Einspruchs ist für sich betrachtet nicht falsch gewesen.
Wäre der Einspruch erfolgreich gewesen, wäre kein Punkt hinzugekommen.
Zudem müssen Sie bedenken, dass für den Punkt wohl eher Ihr Verhalten durch die Handynutzung ursächlich gewesen sein dürfte.
Es hängt also viel davon ab, ob der eigentlich richtige Einspruch von Anfang an als aussichtslos zu betrachten gewesen wäre.
Und das lässt sich nur mit Hilfe der Akteneinsicht abschließend beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Wegen des Ablaufs des Einspruchs würde ich behaupten, dass ein Einspruch von Anfang an aussichtslos war. Die Tat wurde bereits am Tattag zugegeben und die Beamten sagten vor Gericht aus, sie sind sich absolut sicher, dass es ein Handy war.
Wie würde sich die Angelegenheit in einem solchen Fall verhalten?
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn es dann ganz sicher gewesen ist, warum sind Sie dann zum Anwalt gegangen, warum haben Sie Einspruch einlegen lassen?
Ich denke, Sie wollen nun im Nachgang von Ergebnis her argumentieren.
Denn zumindest istes zur Beweisaufnahme gekommen, sodass es eben nicht von Anfang an sicher gewesen seindürfte, wenn es keinen entsprechenden richterlichen Hinweis zur Einspruchsrücknahme gegeben hat (was wieder nur die Akteneinsicht klären kann).
Aber von vorneherein die Erfolglosigkeit anzunehmen wird man so nicht können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle