Ex zahlt Miete nicht
18. Mai 2016 14:46
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Preis:
52€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Mein Ex, hat seit dem 01.01.16 einen schriftlichen Mietvertrag mit mir, für Februar + März wurde Miete vom Amt gezahlt. Für Januar habe ich sie nie erhalten!!! Im April wurde er Rentner und seitdem habe ich keine Miete erhalten. Anfang April ist er in den Urlaub gefahren, hat sich nicht mehr gemeldet bzw. ist nicht mehr wiedergekommen. Am 20.04. erfuhr ich dann, dass er wieder bei seiner Ex lebt. Darauf forderte ich ihn auf, seine Sachen bis zum 26.04.16 abzuholen und sich umzumelden. Am 26.04. setzte ich ihm erneut eine Frist bis zum 03.05.16 und teilte ihm mit ihn abzumelden. Am 03.05.16 ist er dann auch vereinbart zum Termin gekommen um seine Sachen zu holen. Da ich ihm seine Sachen nicht rausgeben wollte aufgrund der Mietschulden und eines Privatkredites, wurde die Polizei gerufen und nach Rüücksprache mit Ihnen, ich sollte die Schulden über einen anderen Weg versuchen einzufordern, dann auch herausgegeben.
Es waren auch 2 Zeugen aus der Familie dabei die ihm geholfen haben seine Sachen rauszutragen. Aktuell meint er, er hätte bis auf Kleidung und ein paar Werkzeuge nichts bekommen. Meint das damit die Miete abgegolten sei und wir uns ja geeinigt hätten.
Nun möchte ich meine Miete durch einen Mahnbescheid einfordern 2 Monate im Rückstand ist.
Meine Frage ist: Kommt er damit durch angeblich seine Sachen nicht bekommen zu haben? Kann ich die Miete für April + Mai per Mahnbescheid einfordern? Was ist mit der Miete von Januar? Habe ich für Mai denn noch einen Anspruch auf Miete, da ich ihn aufgefordert habe seine Sachen zu holen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können die Miete für Januar und April einfordern, auch per Mahnbescheid.
Hinsichtlich der Miete für Mai haben Sie meines Erachtens nur einen Anspruch auf die Mietzahlung bis einschließlich 03.05.2016, da Sie selbst Ihren Ex zur Abholung der Sachen bis zu diesem Zeitpunkt aufgefordert haben, damit meines Erachtens eine Beendigung des Mietvertrages zu diesem Zeitpunkt angeboten haben.
Hinsichtlich der Sachen, die er angeblich nicht erhalten hat, müsste er zunächst beweisen, dass diese Sachen in der Wohnung waren und dass diese dort verblieben sind. Auch seine zwei Zeugen müssten dies dann gegebenenfalls so aussagen, würden sich möglicherweise einer Falschaussage strafbar machen.
Fordern Sie die Miete zunächst per Mahnbescheid ein und warten Sie ab, wie er reagiert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Gerne bin ich Ihnen weiterhin behilflich.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht