Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Die Verjährungsfrist für einen Anspruch gegen die Geschäftsführer beträgt üblicherweise 3 Jahre und beginnt zum Ende des Jahres an zu laufen, §§ 199, 195 BGB. Ein Anspruch der in 2011 entstanden ist, verjährt demnach zum 31.12.2014.
2. Zur Erlangung einer titulierten Forderung können Sie entweder einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dies können Sie hier vornehmen.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=5921396-1311920381837&Command=start Liegen die Gegner keinen Widerspruch bzw. Einspruch ein, ist dies die einfachste und günstigste Möglichkeit einen Titel zu erlangen.
Andernfalls wäre eine Durchsetzung des Anspruches mittels Klage erforderlich.
3. Da Sie ein beantragtes Insolvenzverfahren angesprochen haben, weise ich Sie darauf hin, dass der bestehende Anspruch gegen die Geschäftsführer von Ihnen zwar geltend gemacht werden kann, der Anspruch, so er denn durchsetzbar ist, nur für die Insolvenzmasse geltend gemacht werden kann. D.h. bei einer erfolgreichen Durchsetzung des Anspruches erhalten Sie Ihre Kosten zwar erstattet, der eigentliche Anspruch fließt in die Insolvenzmasse, an der Sie dann nur mit der Insolvenzquote partizipieren. Daher wäre zu überlegen, ob der Anspruch nicht gleich durch den Insolvenzverwalter durchgesetzt wird und Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Der Anspruch ist im April 2007 entstanden. Sie wissen, wie lange sich bei einer Firma das Insolvenzverfahren hinziehen kann. Unsere Forderung ist in der Insolvenztabelle aufgelistet und wir bekamen 0,00 Euro von unseren 15000,- Wir haben daraufhin leider vergeblich versucht, mithilfe einer Betrugsanzeige die beiden Geschäftsführer persönlich zu belangen. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt. Deshalb die lange Zeitspanne....Sie schreiben "üblicherweise 3 Jahre". Gibt es noch eine Möglichkeit, die beiden Geschäftsführer, die uns betrogen haben, persönlich zu belangen. Sie arbeiten nach der Insolvenz munter in öffentlichen und universitären Zusammenhängen weiter. Vielen Dank für Ihre Mühe. M.W.
Wenn Ihr Anspruch zur Insolvenztabelle festgestellt wurde, ist der Anspruch gegenüber der GmbH (nicht gegenüber den GF) bereits tituliert. Eine Anspruchsdurchsetzung gegen die Gesellschafter wird leider bei einer Klage scheitern, da nach der Rechtsprechnung der Anspruch nur zugunsten der Insolvenzmasse geltend gemacht werden kann und ein etwaiger Anspruch bereits verjährt ist.
Sicherlich können Sie versuchen den Anspruch mittels Mahn- und Vollstreckungsbescheid direkt gegen die Geschäftsführer durchzusetzen, im Falle eines Widerspruches oder Einspruches durch die Gegenseite wird die Durchsetzung leider nicht gelingen.
Ich bedaure Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können.
Mit besten Grüßen