Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Nach Auffassung vieler Gerichte (z.B. AG Bad Homburg, LG Frankfurt/Main, AG Duisburg) dient der Rückreisetag nicht der Erholung, so dass hierfür keine Minderung geltend gemacht werden kann.
Insoweit teilen Sie nicht mit, um welchen Schaden es sich gehandelt hat. Dieser könnte unter Vertrauensgesichtspunkten auf den rechtzeitigen Flug ggf. geltend gemacht werden.
Sofern Sie über eine bestätigte Buchung verfügen und die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist und der Flug in die EU ging, dürfte Ihnen eine Entschädigung nach Art. 6,7 EG-Verordnung Nr. 261/2004 zustehen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Nach Auffassung vieler Gerichte (z.B. AG Bad Homburg, LG Frankfurt/Main, AG Duisburg) dient der Rückreisetag nicht der Erholung, so dass hierfür keine Minderung geltend gemacht werden kann.
Insoweit teilen Sie nicht mit, um welchen Schaden es sich gehandelt hat. Dieser könnte unter Vertrauensgesichtspunkten auf den rechtzeitigen Flug ggf. geltend gemacht werden.
Sofern Sie über eine bestätigte Buchung verfügen und die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist und der Flug in die EU ging, dürfte Ihnen eine Entschädigung nach Art. 6,7 EG-Verordnung Nr. 261/2004 zustehen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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