Ersatz für Zusatzkosten durch Flugverspätung

5. Dezember 2007 23:28 |
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Reiserecht


Guten Abend!
Im November d.J. befand ich mich auf einer Pauschalreise in der Karibik. Aufgrund einer Erkrankung des Piloten / Co-Piloten mußte der Rückflug um mehr als 12 Stunden verschoben werden. Da entsprechendes Reiseziel nur drei mal wöchentlich angeflogen wird mußte ein Ersatzpilot, bzw. Co-Pilot erst aus Deutschland eingeflogen werden. In diesem Zusammenhang verschob sich dann die Ankunft in Deutschland auf den späten Abend ( statt Vormittag ) was eine Weiterreise zum Endziel zusätzlich erheblichst beeinträchtigte und letztendlich zu Zusatzkosten führte.
Können für die Verspätung bzw. für daraus entstandene Zusatzkosten für die Reise zum Endziel Ansprüche geltend machen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Nach Auffassung vieler Gerichte (z.B. AG Bad Homburg, LG Frankfurt/Main, AG Duisburg) dient der Rückreisetag nicht der Erholung, so dass hierfür keine Minderung geltend gemacht werden kann.

Insoweit teilen Sie nicht mit, um welchen Schaden es sich gehandelt hat. Dieser könnte unter Vertrauensgesichtspunkten auf den rechtzeitigen Flug ggf. geltend gemacht werden.

Sofern Sie über eine bestätigte Buchung verfügen und die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist und der Flug in die EU ging, dürfte Ihnen eine Entschädigung nach Art. 6,7 EG-Verordnung Nr. 261/2004 zustehen.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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