Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich besteht ein Entschädigungsanspruch, wenn ein Flug dieser Entfernung mindestens drei Stunden verspätet stattfindet. Nach meiner Recherche beträgt die Entfernung zwischen Berlin und Hurghada 3283 km. Damit beläuft sich die Entschädigung auf 400,- € pro Passagier. 600,- € werden erst ab einer Entfernung von 3500 km geschuldet.
Erfahrungsgemäß zahlen Fluglinien nicht ohne Prozess. Bei der Vielzahl von Passagieren wird einfach abgewartet, wer klagt. Bei Verurteilung muss gezahlt werden; wer nicht klagt, erhält auch nichts und die Fluglinien sparen entsprechend.
Nach Ihrer Schilderung liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Für technische Mängel haftet die Fluggesellschaft. Andernfalls hätten Sie möglicherweise auch bereits eine ausführliche Antwort erhalten, in der dargelegt würde, warum keine Haftung besteht.
Sie sollten einen Anwalt beauftragen, Klage einzureichen. Üblicherweise übernimmt eine Rechtsschutzversicherung, wenn diese Risiken mitversichert sind, die Kosten. Da ich Ihren Vertrag nicht kenne, empfehle ich Ihnen, vor der Beauftragung eines Anwalts bei Ihrer Versicherung anzurufen und nachzufragen, ob die Kosten übernommen werden.
Die Verjährung ist in der Verordnung nicht ausdrücklich geregelt. Die deutsche Rechtsprechung geht von einer dreijährigen Verjährungsfrist aus, so dass die Ansprüche ohne weiteres noch geltend gemacht werden können.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum nur eine erste Orientierung bieten, nicht aber die persönliche Beratung ersetzen kann. Dennoch hoffe ich, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft.
Abschließend möchte ich Sie auf die Berwertungsmöglichkeit hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel