Erneutes Beantragen der Fahrerlaubnis ohne MPU

9. Dezember 2009 16:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen, Herren,

ist es richtig, daß man nach einem Führerscheinentzug 1997 (Trunkenheit) seine Fahrerlaubnis automatisch nach 15 Jahren (2012) wieder beantragen kann, ohne MPU und neue Fahrprüfung. ( Schleswig.Holstein)

mit freundlichem Gruß
9. Dezember 2009 | 16:45

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Die Frist beträgt 15 Jahre. Grundsätzlich beträgt die Tilgungs- und Verwertungsfrist 10 Jahre. Der Lauf dieser Frist beginnt jedoch mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, d.h. spätestens 5 Jahre nach dem Entzug. Damit errechnen sich insgesamt 15 Jahre.
Fazit: Die MPU-Auflage entfällt nach 15 Jahren; vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG in Verbindung mit § 29 Abs. 5 StVG.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2320)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...