Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst sollten Sie Einblick in des Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht am Wohnort des Schuldners nehmen.
Eine Auskunft wird Ihnen dort gem. § 915 b ZPO erteilt, soweit Sie diese zum Zwecke der Zwangsvollstreckung verwenden. Dies sollten Sie als Grund in Ihrem Antrag angeben.
Allerdings erfahren Sie hier auch lediglich, wann der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und desseb Personalien.
Ein anderes öffentliches Register kann Ihnen nicht hilfreich sein.
Ich empfehle hier eine Auskunft über den Schuldner über die Fa. Creditreform, welche allerdings kostenpflichtig ist. Die Auskunft enthält allerdings ebenfalls nicht alle von Ihnen erwünschten Auskünfte über Titel und Höhe der Forderung.
Es bleibt letzlich nur der Weg auf gut Glück eine Zwangsvollstreckung zu betreiben oder selber zu ermitteln, wo beim Schuldner noch etwas zu holen ist.
Hier gilt leider: Wer zuerst kommt,.......
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst sollten Sie Einblick in des Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht am Wohnort des Schuldners nehmen.
Eine Auskunft wird Ihnen dort gem. § 915 b ZPO erteilt, soweit Sie diese zum Zwecke der Zwangsvollstreckung verwenden. Dies sollten Sie als Grund in Ihrem Antrag angeben.
Allerdings erfahren Sie hier auch lediglich, wann der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und desseb Personalien.
Ein anderes öffentliches Register kann Ihnen nicht hilfreich sein.
Ich empfehle hier eine Auskunft über den Schuldner über die Fa. Creditreform, welche allerdings kostenpflichtig ist. Die Auskunft enthält allerdings ebenfalls nicht alle von Ihnen erwünschten Auskünfte über Titel und Höhe der Forderung.
Es bleibt letzlich nur der Weg auf gut Glück eine Zwangsvollstreckung zu betreiben oder selber zu ermitteln, wo beim Schuldner noch etwas zu holen ist.
Hier gilt leider: Wer zuerst kommt,.......
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Rückfrage vom Fragesteller
17. März 2005 | 14:12
Danke, ich weiß, wo beim Schuldner noch reichlich zu holen ist. Mein Problem ist, dass die Gläubiger der letzten 10 Jahre es mir wegschnappen könnten, wenn ich es mir holen würde. (Weshalb das so ist, wäre hier zu kompliziert zu erläutern.)
Es gibt also keinerlei Möglichkeit wenigstens die Namen der Personen herauszufinden, die in den letzten letzten 10 Jahren einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirkt haben, damit ich sie nach den Einzelheiten fragen kann?
Das müsste doch irgendwo gespeichert sein...
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17. März 2005 | 14:18
Die entsprechenden Daten befinden sich in den jeweiligen Verfahrensakten bei den betreffenden Gerichten. Einblick hierin erhalten Sie jedoch nicht, es sei denn, Sie wären an den Verfahren beteiligt gewesen.