30. Januar 2023
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15:16
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Zunächst eine kleine Korrektur:
Sie sagen, Ihr Onkel sei unverheiratet und kinderlos gewesen. Einzige Nachkommen seien Ihre Mutter sowie die Schwester. Bei Ihrer Mutter und der Schwester handelt es sich um die Geschwister des Onkels. Geschwister sind keine Nachkommen. Nachkommen sind Kinder, Enkel usw.
Dies nur der Form halber.
2.
Wir haben hier also nur Erben der 2. Ordnung (Geschwister).
Unter Geschwistern gibt es keinen Pflichtteil, d.h. Ihre Mutter erhält nichts, weil sie enterbt wurde. Das Kind, also Neffe oder Nichte, fällt ebenfalls aus der Erbfolge und erhält damit nichts von Nachlass. D.h., Sie sind auch von der Erbschaft ausgeschlossen, weil die Mutter enterbt worden ist.
Alleinige Erbin wird damit Ihre Tante, also die andere Schwester Ihres Onkels.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt