Erbschaft Pflichtteil?

| 30. Januar 2023 14:18 |
Preis: 55,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

im November letzten Jahres ist mein Onkel verstorben. Er war unverheiratet und Kinderlos.
Einzige nachkommen sind meine Mutter und Ihre Schwester. Jetzt ist ein Testament aufgetaucht,
in dem meine Mutter enterbt wird, aber von einer Enterbung ihres Kindes nichts steht.
Meine Fragen :
Wie verhält sich die Nachlassaufteilung ?
Bekommt meine Mutter einen Pflichtteil ?
Bin ich erbberechtigt, oder auch ausgeschlossen, weil meine Mutter enterbt wurde ?
Bekommt alles meine Tante, wie mir erklärt wurde ?

Vielen Dank im voraus
30. Januar 2023 | 15:16

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Zunächst eine kleine Korrektur:

Sie sagen, Ihr Onkel sei unverheiratet und kinderlos gewesen. Einzige Nachkommen seien Ihre Mutter sowie die Schwester. Bei Ihrer Mutter und der Schwester handelt es sich um die Geschwister des Onkels. Geschwister sind keine Nachkommen. Nachkommen sind Kinder, Enkel usw.

Dies nur der Form halber.


2.

Wir haben hier also nur Erben der 2. Ordnung (Geschwister).

Unter Geschwistern gibt es keinen Pflichtteil, d.h. Ihre Mutter erhält nichts, weil sie enterbt wurde. Das Kind, also Neffe oder Nichte, fällt ebenfalls aus der Erbfolge und erhält damit nichts von Nachlass. D.h., Sie sind auch von der Erbschaft ausgeschlossen, weil die Mutter enterbt worden ist.

Alleinige Erbin wird damit Ihre Tante, also die andere Schwester Ihres Onkels.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2023 | 17:55

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Habe innerhalb von zwei Stunden, eine für mich verständliche Rechtsauskunft, die mir sehr weitergeholfen hat erhalten .
Ich kann die Art von Rechtsauskunft nur weiterempfehlen."
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Gerhard Raab »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. Januar 2023
5/5.0

Habe innerhalb von zwei Stunden, eine für mich verständliche Rechtsauskunft, die mir sehr weitergeholfen hat erhalten .
Ich kann die Art von Rechtsauskunft nur weiterempfehlen.


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht