12. Dezember 2018
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19:57
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Winkler
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Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Zunächst haben Sie recht damit, dass die Witwe mit ihrem Vermögen machen kann was sie will. D.h. sie kann das geehrter Haus nach Belieben der Enkeltochter schenken.
Der Betreuer oder das Vormundschaftsgericht haben überhaupt keine Möglichkeit das zu verhindern. Ein Abwarten wäre hier nur sinnvoll wenn die Aussicht besteht, dass der Betreuer mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch (so heißt der Pflichtteilsanspruch in Bezug auf die Schenkung) verzichtet.
Die Vorgehensweise des Notars ist ohne entsprechende Anweisung der Witwe zumindest zweifelhaft. Der Notar hat die Schenkung nach den Wünschen der Beteiligten zu beurkunden und diese nicht zu bevormunden. Insofern lässt sich an der Stelle sagen, dass man das als Notar vielleicht so machen kann, aber definitiv nicht so machen muss.
Eine 10 - Jahresfrist gibt es hier auch, und zwar in § 2325 BGB. Danach wird der Pflichtteilsanspruch in Bezug auf die Schenkung für jedes vollendete Jahr um 10 % abgeschmolzen, welches die Witwe nach Vollzug der Schenkung noch lebt.
Abgesehen davon halte ich es für zweifelhaft ob die Kinder überhaupt einen Pflichtteilssnspruch haben würden, weil das restliche Erbe wertmässig ausreichend hoch sein dürfte damit der Erbteil der Kinder höher ist als ein Pflichtteilsanspruch.
Der Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes wäre abgesehen davon auch von den Erben der Witwe zu zahlen und nicht von der Enkelin. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erben der Witwe von der Schenkung wirtschaftlich etwas haben oder (wie hier) nicht. Nur wenn der sonstige Nachlass der Witwe für die Pflichtteilszahlung nicht ausreichen würde könnte das behinderte Kind sich an die beschenkte Enkelin wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Lars Winkler