Erbfolge mit Halbbruder

| 22. März 2016 17:11 |
Preis: 59€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


18:12
Hallo,

folgendes Szenario bildet sich bei mir:

Mein Vater besitzt Immobilien im Wert von etwa 1,5 Mio euro. Er ist Besitzer, jedoch hat meine Oma noch einen Nießbrauch darauf. Er hat diese Immobilien (Betriebsvermögen) von meiner Oma überschrieben bekommen.

Weiterhin habe ich durch meine Mutter (verheiratet mit meinem Vater) aus erster Ehe noch einen Halbbruder.

Grundsätzlich werde ich von meiner Vater immer als Alleinerbe gennant (ernsthafte Überzeugung), folgendes Problem ist jedoch, der Papierkram liegt ihm nicht und er weiss wenig, was er wann schon geschrieben hat. Meine Mutter kann über so ein Thema garnicht sprechen.

Nun stellen sich mir folgende Fragen, wenn keine Testament exisitiert, wie ist mein Anteil? 50% Ich 50% Mutter?

Weiterhin könnte noch ein Testament irgendwo vor langer Zeit, als ich noch ein kleines Kind war (heute bin ich Erwachsen), liegen, das meine Mutter aus Alleinerben ausweist.

Sollte dieses Testament auftauchen, wird dann meine Mutter Alleinerbe und könnte Sie dann das Vermögen meines Vaters an meinen Halbbruder vererben?

Da meine Mutter und mein Halbbruder sehr gut zusammen spielen, habe ich diese Befürchtung.

Danke im Voraus!

Viele Grüße

22. März 2016 | 17:35

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

solange ihr Halbbruder kein leibliches Kind ihres Vaters ist und auch nicht adoptiert wurde, steht ihm kein gesetzliches Erbrecht zu.

Sollte kein Testament existieren, wäre das Erbe in der Regel in der Tat 50 % - 50 %.

Wäre ihre Mutter aber Alleinerbin, können Sie nur noch den Pflichtteil und etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen ( 1/4 des Erbes ).

Am besten wäre uU eine einvernehmliche Regelung mit allen Familienmitglieder im Rahmen eines notariellen Erbvertrages. UU sind auch lebzeitige Schenkungen vor allem steuerrechtlich interessant.

Falls ich Ihnen mit meiner Ersteinschätzung geholfen habe, freue ich mich über eine positive Bewertung.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 22. März 2016 | 18:03

Hallo Herr Saeger,

vielen Dank für Ihre Antwort,

eine Zusatzfrage habe ich noch.

Sollte meine Mutter Alleinerbin sein, bekomme ich min. 25% des Erbes meines Vaters.

Sollte ggf. später meine Mutter Erblasser werde, stehen mir dann nochmal min. 25% des verbliebenen Erbes zu, allso effektiv doch wieder knappe 50%

Danke im Voraus!

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. März 2016 | 18:12

Sehr geehrter Fragensteller,

25 % der 75 %. Ja, sozusagen. Allerdings kann die Erblasserin in spe auch im Grundsatz frei über ihr Vermögen verfügen zu Lebzeiten. Man kann also nicht unbedingt volle 50 % einplanen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger

Bewertung des Fragestellers 26. März 2016 | 19:00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Daniel Saeger »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. März 2016
4,8/5.0
ANTWORT VON

(2022)

Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457

Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Internationales Recht, Nachbarschaftsrecht