11. März 2024
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11:02
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage, wie folgt:
Es wird nach Ordnungen vererbt, wenn kein Testament besteht und gesetzliche Erbfolge eintritt.
Ihre jeweiligen Großeltern sind Erben dritter Ordnung. Erben der ersten und zweiten Ordnung sind nicht vorhanden.
Aktuell würde dies bedeuten: Die Großeltern mütterlicherseits erben zu 1/2, also jeder 1/4. die andere Hälfte erbt der Onkel als Abkömmling der Großeltern väterlicherseits.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller