Erbengemeinschaft einer Einfamilienhauses

| 13. Februar 2025 19:54 |
Preis: 64,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, 3 Kinder des Erblassers haben ein Einfamilenhaus geerbt, Es ist geplant das wir die kommenden Jahre das Haus als Erbengemeinschaft weiter führen.
Ich habe vor das Haus in ein Zweifamilienhaus umzubauen. Damit sind meine Geschwister auch einverstanden an den Kosten für den Umbau möchten Sie sich jedoch jedoch nicht beteiligen.
Falls meine Geschwister nach dem Umbau Ihren Erbanteil ausbezahlt haben möchten, wie könnte ich das vorab regeln damit mein finanzieller Aufwand bei der Auszahlung entsprechend berücksichtig wird, Gäbe es da eine Möglichkeit dies vorab vertraglich zu regeln. Oder wäre es evtl. möglich ein Wertgutachten vom jetzigen Einfamilienhaus u. kann man dieses Gutachten z. B. auch 5 Jahre später noch anwenden. Vielen Dank,
13. Februar 2025 | 20:26

Antwort

von


(2334)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


[b]I.[/b]

In Ihrer Situation, in der Sie das geerbte Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen möchten und Ihre Geschwister sich nicht an den Kosten beteiligen wollen, gibt es einige rechtliche Überlegungen und Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können, um sicherzustellen, dass Ihre Investitionen bei einer späteren Auszahlung der Erbanteile Ihrer Geschwister berücksichtigt werden.



1.

Vertragliche Regelung:

Es wäre ratsam, eine schriftliche Vereinbarung mit Ihren Geschwistern zu treffen, die festlegt, dass die von Ihnen getragenen Kosten für den Umbau bei einer späteren Auszahlung der Erbanteile berücksichtigt werden.

Diese Vereinbarung sollte so detailliert wie möglich sein und die genauen Kosten und deren Verteilung im Falle einer Auszahlung festhalten.

Ein solcher Vertrag könnte auch festlegen, wie der Wertzuwachs durch den Umbau bei der Berechnung der Erbanteile berücksichtigt wird.


2.

Wertgutachten:

Sie können ein Wertgutachten des aktuellen Zustands des Einfamilienhauses erstellen lassen.

Dieses Gutachten kann als Grundlage dienen, um den Wertzuwachs durch den Umbau zu bestimmen. Es ist möglich, dass ein solches Gutachten auch Jahre später noch als Referenz verwendet wird, um den ursprünglichen Wert des Hauses zu belegen.

Allerdings sollten Sie beachten, dass sich der Marktwert von Immobilien im Laufe der Zeit ändern kann, was die Relevanz eines älteren Gutachtens beeinflussen könnte.


3.

Dokumentation der Investitionen:

Führen Sie eine detaillierte Aufzeichnung aller Kosten, die Sie für den Umbau aufwenden.

Diese Dokumentation kann später hilfreich sein, um Ihre Investitionen nachzuweisen und sicherzustellen, dass diese bei der Berechnung der Erbanteile berücksichtigt werden.


4.

Notarielle Beurkundung:

Es könnte sinnvoll sein, die Vereinbarung notariell beurkunden zu lassen, um deren Rechtsverbindlichkeit zu stärken.

Ein Notar kann auch sicherstellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und die Vereinbarung im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht.



[b]II.[/b]

Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre finanziellen Aufwendungen beim Umbau des Hauses angemessen berücksichtigt werden, falls Ihre Geschwister in der Zukunft ihren Erbanteil ausgezahlt haben möchten.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 13. Februar 2025 | 20:42

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