Erbe/Schenkung

| 9. November 2013 11:30 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

habe von meinem Vater 2004 ca. 300 000.- geerbt ...jetzt will mir meine Mutter ihre Vermögensgegenstände per Schenkung übertragen. Da es zusammen dann deutlich über dem Freibetrag liegt und innerhalb von 10 Jahren ist, frage ich mich, ob der deutsche Fiskus kumuliert???
9. November 2013 | 12:08

Antwort

von


(852)
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
E-Mail: info@rechtsanwalt-andreaswehle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:

Ich habe gute Neuigkeiten für Sie, da Ihre Mutter rechtlich getrennt von Ihrem Vater zu sehen ist, dürfen Sie schenkungssteuerfrei innerhalb eines Rahmens von 10 Jahren (rückwärts gerechnet ab dem Tag der letzten getätigten Schenkung) von beiden insgesamt 800.000 Euro (je Elternteil 400.000 Euro) vererbt und/oder geschenkt bekommen.

Erben und Schenkungen von einer Person werden grundsätzlich innerhalb der 10 jährigen Rahmenfrist kumuliert. Das bedeute, dass geschenkte und/oder geerbte Beträge von einer Person über dem Freibetrag innerhalb von 10 Jahren, würden der Steuer unterfallen.

Selbstverständlich würde die Schenkung Ihrer Mutter über 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren ebenfalls zu einer Besteuerung führen.


Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung oder Abwandlung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Andreas Wehle

Wilhelmstr. 90
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Rechtsanwalt Andreas Wehle

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