Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde hier sicherheitshalber dieses notariell bzw. anwaltlich als Testament aufsetzen lassen, da die Einbeziehung und Berechnung nicht derart einfach sein wird nach meiner ersten Einschätzung, wie es hier auf den ersten Blick scheint.
Denn letztlich kann nur so eine gerechte Verteilung gesichert werden, die länger zurückliegende Schenkungen und deren heute bzw. beim Todesfall bestehende Wertigkeit korrekt einbezieht und die Regelungen von gegenseitig pflichtteilsberechtigten Erben gesetzlicher Art einbezieht.
Ansonsten haben Sie im Nachhinein Auslegungsprobleme, die vielleicht zu Lasten der Erben gehen, was ich nicht riskieren würde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 19. Mai 2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Noch eine Verständnisfrage: Sie empfehlen ein notariell bzw. anwaltlich aufgesetztes Testament. Ein handschriftliches Testament, in dem die zu berücksichtigenden Schenkungen aufgelistet sind, wäre aber auch rechtsgültig, oder?
Sehr geehrter Fragesteller,
selbstverständlich - diese wäre auch rechtswirksam jederzeit möglich, z. B. nach vorhergehender anwaltlicher Beratung.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt