1. Juli 2011
|
13:25
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
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Ihre Entscheidung auf welchem Wege Sie Eigentümerin der Bilder werden sollten, hängt davon ab, ob Sie das Eigentum sofort oder erst mit dem Tode Ihres Bekannten erwerben wollen.
Die für Sie sichere Variante ist die Eigentumsübertragung durch Schenkung zu Lebzeiten, da im Falle eines Testamentes die testamentarische Verfügung jederzeit durch ein neues Testament geändert werden könnte. Darüber hinaus könnte ein Testament nachträglich angefochten werden.
Die Schenkung wird wirksam durch einen Schenkungsvertrag und Übertragung der Eigentumsrechte an den Bildern. Ohne Eigentumsübertragung bedarf der Schenkungsvertrag der notariellen Beurkundung; § 518 BGB.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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