26. Oktober 2018
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09:34
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
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E-Mail: info@kanzlei-roth.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie Ihren Nachlass für die kommenden Generationen sichern wollen, müssen Sie ein Testament errichten, der Ihren Erblasserwillen zum Ausdruck bringt, und in dem Testament Testamentsvollstreckung anordnen. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung haben Sie die Möglichkeit, auch über Ihr Ableben hinaus Einfluss zu nehmen.
Sie können dem Testamentsvollstrecker vorgeben, wie mit dem Nachlass umzugehen ist. Diese Anordnungen werden in dem Testament klar beschrieben.
Darüber hinaus ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll, weil bspw.
1) geschäftsunerfahrene Erben keinen Zugriff auf den Nachlass haben,
2) der Nachlass vor dem Vollstreckungszugriff sog. "Eigengläubiger" des/der Erben geschützt wird (vgl. § 2214 BGB),
3) die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen sichergestellt wird und
4) der Erblasserwillen gesichert und festgeschrieben wird.
Als Erblasserin können Sie damit das "Wie" der Testamentsvollstreckung bestimmen. Die einzelnen Befugnisse des Testamentsvollstreckers werden durch die vom Erblasser vorgegebene Aufgabenstellung bestimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth