Entsorgung zurückgebliebener Gegenstände

| 15. Dezember 2008 10:36 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag,
habe im November ein Haus in einer Zwangsversteigerung ersteigert.Nach dem ich Zugang zu dem Haus hatte, mußte ich feststellen, dass sich noch Möbel, Kleidung etc. im Haus befinden.
Der alte Eigentümer stellt keine Ansprüche daran. Wer muß die Kosten der Entrümpelung zahlen?
15. Dezember 2008 | 10:59

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

der alte Eigentümer ist, wenn eine Räumungsfrist gesetzt wurde und diese verstrichen ist, dann verpflichtet, die Kosten der Entrümpelung zu tragen.

Ob allerdings dieser Anspruch dann wirtschaftllich durchzusetzen ist, wenn schon die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde, wage ich zu bezweifeln.

Vor der Entrümpelung sollten Sie sich vom Alteigentümer unbedingt schriftlich bestätigen lassen, dass er als Verfügungsberechtigter auf seine Eigentumsrechte verzichtet.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 17. Dezember 2008 | 09:48

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