15. Dezember 2008
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10:59
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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der alte Eigentümer ist, wenn eine Räumungsfrist gesetzt wurde und diese verstrichen ist, dann verpflichtet, die Kosten der Entrümpelung zu tragen.
Ob allerdings dieser Anspruch dann wirtschaftllich durchzusetzen ist, wenn schon die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde, wage ich zu bezweifeln.
Vor der Entrümpelung sollten Sie sich vom Alteigentümer unbedingt schriftlich bestätigen lassen, dass er als Verfügungsberechtigter auf seine Eigentumsrechte verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle