11. Juli 2019
|
16:11
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
die Frage ist letztlich mit "weder noch" zu beantworten:
Ihr Mann braucht nicht solange Unterhalt zahlen, bis sein Sohn eine Arbeitsstelle findet. Das wäre quasi ein Freibrief.
Aber er kann auch nicht sofort nach Abschluss die Zahlung einstellen, denn erst nach einer sogenannten Orientierungsphase, die von der Rechtsprechung mit bis zu sechs Monaten zeitlich eingegrenzt wird, ist der Sohn selbstständig für seinen Unterhalt verantwortlich.
Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs nach diesen sechs Monaten sind vom Sohn dann jegliche Tätigkeiten anzunehmen, also auch solche, die unter dem Ausbildungsabschluss liegen.
In der Regel wird Ihr Mann also dann noch sechs Monate zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg