Eintrag bei der Schufa löschen

5. November 2010 20:09 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen negativen Schufaeintrag durch die TCom. Der Betrag von knapp 400€ wurde im Juni 2009 direkt nach Eingang des Mahnbescheides beglichen. Unter welchen Umständen kann ich den Schufaeintrag sofort löschen lassen? Ich lebe mittlerweile in sehr geordneten finanziellen Verhältnissen und würde mir gerne ein Haus kaufen. Diese Jugendsünde macht mir echt zu schaffen.
5. November 2010 | 20:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Nach § 35 Datenschutzgesetz besteht ein Löschungsanspruch nur, wenn Einträge unrichtig sind.

Ich gehe davon aus, der Eintrag seitens der Tcom war rechtmäßig, da Sie ohne Widerspruch bezahlt haben.

In solchen Fällen besteht keinen Anspruch auf vorzeitige Löschung der Einträge. Sie werden die 3 Jahren abwarten müssen.

Einzige in Betracht kommende Möglichkeit ist es, die TCom dazu zu bewegen, den Eintrag bei der Schufa löschen zu lassen. Dazu können Sie sich an die Firma schriftlich wenden, und darum bitten.

Aber wie gesagt, einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Ich bedaure Ihnen hierzu keine für Sie bessere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

ANTWORT VON

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