11. Juni 2015
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23:32
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Ihre Mutter kann das Haus selbst wieder verkaufen/verschenken, solange sie darin wohnen bleibt. Eine Eintragung eines Wohnrechtes bedarf es nicht, um den steuerlichen Vorteil zu behalten, da Anknüpfungspunkt nicht das Eigentum ist, sondern das tatsächliche Wohnen.
Dies hätte lediglich eine größere Sicherheit für Ihre Mutter, darin wohnen bleiben zu können, wenn Familienstreitigkeiten aufkommen sollten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt