23. Mai 2013
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15:09
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworte.
Da es wohl keine besonderen Regelungen in Satzung oder z.B. Beitragsordnung gibt, haben Sie die Jacke für 40 Euro erworben und dürfen diese auch behalten.
Für eine Rückabwicklung des Kaufs sehe ich keine Veranlassung.
Sie behalten die Jacke, der Verein die 40 €.
Sie sollten jedoch in den (Vereins-)Regelungen bzw. -Ordnungen nachsehen, ob nicht doch eine spezielle Regelung gibt, die von der gesetzlichen abweicht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
23. Mai 2013 | 16:05
Das die Jacke 80,- EUR gekostet hat spielt dabei keine Rolle? Da der Verein mir nur 20,- EUR ersetzen möchte, die Jacke wäre ja getragen...
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
23. Mai 2013 | 16:10
Sehr geehrter Ratsuchender,
dass der Verein die Jacke für Sie günstiger angeboten hat, spielt keine Rolle.
Wie gesagt, Sie dürfen die Jacke behalten. Fragen Sie nach der Anspruchsgrundlage für die angebliche Herausgabepflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt