Einmalzahlung aus privater RV. Auswirkung auf Mitversicherung in der GKV

| 6. Juli 2025 16:23 |
Preis: 75,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich führe einen kleinen Tante-Emma-Laden und bin freiwillig in der GKV versichert.
Meine Frau unterstützt mich im Geschäft, bezieht aber keinen Lohn.
Daher ist sie in der Krankenkasse mitversichertes Familienmitglied.

Sie bezieht derzeit eine monatliche Rente von 242,70 € aus einem anderen privaten Versicherungsvertrag.

Um Ihre Rente zu erhöhen haben wir uns dummerweise in 2011 zum Abschluss eines weiteren RV-Vertrags überzeugen lassen. Da man als Selbständiger keine geregelten Einkünfte hat, wurde ein monatlicher Beitrag von nur 50,- € angesetzt.

Nun hat die Versicherung letztes Jahr mitgeteilt, dass es sich beim Auszahlungsbetrag um eine „Kleinstrente" handelt und sie daher der Vertrag mit einer Einmalzahlung (exakt in gleicher Höhe aller von mir für sie einbezahlten Beiträge.) abgelten wird.
Um Zeit zu schinden haben wir die Auszahlung um ein Jahr bis zum 01.12.2025 verzögert.

Ich wüsste gerne:
Wie wirkt sich die Einmalzahlung (die sich wohl nicht verhindern lässt) auf folgende Umstände aus:

1) Verliert meine Frau durch die Auszahlung die Mitversicherung in meiner Krankenkasse und muss eine eigene Krankenversicherung (evt. sogar auch RV) abschließen?
2) Falls ja: Nur für das Auszahlungsjahr?
3) Wird die Einmalzahlung in voller Höhe unserem Einkommen im Auszahlungsjahr zugeschlagen?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
6. Juli 2025 | 16:45

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:



1)


Ja, es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Frau durch die Einmalzahlung die Mitversicherung in Ihrer Krankenkasse verliert. Nach § 10 SGB V kann eine Familienversicherung entfallen, wenn das Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds eine bestimmte Grenze überschreitet. Einmalige Kapitalauszahlungen können, je nach Satzung der Krankenkasse, als Einkommen gewertet werden, was zum Wegfall der Familienversicherung führen kann. Dies wird im Dokument 2 beschrieben, wo darauf hingewiesen wird, dass auch einmalige Kapitalabfindungen von der Beitragspflicht erfasst werden können.



2)



Die Anrechnung der Einmalzahlung auf das Einkommen kann je nach Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt werden. Einige Krankenkassen legen den Betrag auf das Kalenderjahr um, während andere ihn auf mehrere Monate verteilen können. Dies bedeutet, dass die Auswirkungen auf die Familienversicherung möglicherweise nur das Auszahlungsjahr betreffen, es hängt jedoch von der spezifischen Berechnungsmethode der Krankenkasse ab, wie im Dokument 2 beschrieben.



3)



Ja, es ist möglich, dass die Einmalzahlung in voller Höhe dem Einkommen im Auszahlungsjahr zugeschlagen wird. Wie im Dokument 2 erwähnt, kann die Krankenkasse den erhaltenen Betrag auf das Kalenderjahr umlegen oder eine andere Berechnungsmethode verwenden, die in der Satzung der Krankenkasse festgelegt ist. Dies kann dazu führen, dass die Einmalzahlung das Gesamteinkommen im Auszahlungsjahr erheblich erhöht und somit die Familienversicherung beeinflusst.



Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 7. Juli 2025 | 17:57

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