22. März 2006
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17:46
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ob der Verkäufer des Hauses von Ihnen weitere Zahlungen verlangen kann, wird sich nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen richten. Hat der Verkäufer Ihnen gegenüber abschließend abgerechnet, wird er aber keine Nachforderungen mehr stellen können, sofern er sich dies nicht vorbehalten hat. Um dies verbindlich feststellen zu können, müßte aber zunächst Einsicht in den Kaufvertrag und die Rechnungen genommen werden.
Sofern Ihrerseits alle Verpflichtungen erfüllt wurden, werden Sie nach dem Kaufvertrag das Recht haben, vom Verkäufer die Bewilligung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu erhalten. Weigert er sich, werden Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen müssen.
Ich empfehle Ihnen, den Kaufvertrag und die Rechnungen des Verkäufers einem Anwalt zur konkreten Prüfung vorzulegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht