28. Januar 2021
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15:00
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
ZUnächst einmal verstehe ich nach Ihrem Sachverhalt nicht, weshalb die Kündigung zum 31.12.2020 nicht akzeptiert wurde.
Was allerdings die Kündigungsbestätigung anbelangt, so ist hier der 20.01.2021 vereinbart. Eine Verlängerung trotz Einziehungspause im November wurde - zumindest nach Ihren Angaben- nicht vereinbart. Insofern sollte davon ausgegangen werden, dass der Vertrag nunmehr erledigt ist. Einer weiteren Zahlung sollte widersprochen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht