Eigenkündigung Arbeitslosengeld

| 27. März 2024 11:36 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo ich bin momentan in Elternzeit und kann danach nicht Vollzeit arbeiten da mein Kind erst 16 Monate ist daher habe ich meinen Arbeitsvertrag selbst gekündigt. zuvor hatte ich immer in Vollzeit gearbeitet
Nun meine Frage, arbeitslos habe ich mich bereits gemeldet, aber wenn nun die Frage vom Amt aufkommt und ich sage das ich zukünftig nur Teilzeit arbeiten kann wird mir mein Arbeitslosengeld dann auch gekürzt oder erhalte ich trotzdem die 67 Prozent von meinem letzten Durchschnitts Vollzeitgehalt?
Und was könnte ich tun wenn sie mir mit einer Kürzung kommen ?
27. März 2024 | 13:02

Antwort

von


(109)
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail: info@kanzlei-peschta.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben vor Ihrer Kündigung Vollzeit gearbeitet.
Wenn Sie gegenüber dem Arbeitsamt erklären, dass Sie zukünftig nur Teilzeit arbeiten wollen, wird Ihnen das Arbeitslosengeld entsprechend der verminderten Arbeitszeit gekürzt.

Das wird in § 151 Abs. 5 Satz 1 SGB III geregelt:

[quote](5) 1Ist die oder der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die die oder der Arbeitslose künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum.[/quote]

Sie sollten sich daher weiterhin um Vollzeitstellen bewerben, sonst riskieren Sie Kürzung des Arbeitslosengeldes.

Sie könnten jedoch selbst gezielt nicht nur nach Vollzeit- sondern auch nach Teizeitstellen suchen.

Sie könnten außerdem in Bewerbungsgesprächen für Vollzeitstellen bei dem jeweiligen potenziellen Arbeitgeber nachfragen, ob eine Teilzeitarbeit möglich ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

Bewertung des Fragestellers 2. April 2024 | 11:23

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