1. Juli 2025
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09:41
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
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E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann ein Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Allerdings muss der Eigenbedarf tatsächlich bestehen und darf nicht vorgeschoben sein, um andere Ziele, wie etwa einen Verkauf, zu erreichen.
1. Der Vermieter muss die Kündigung schriftlich aussprechen und den Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar begründen. In Ihrem Fall könnte der Umstand, dass die Vermieter bereits ein Eigenheim besitzen und den Großteil des Jahres in Spanien leben, gegen einen tatsächlichen Eigenbedarf sprechen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, können Sie dies im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens anfechten.
2. Kündigungsfristen:
Da Ihr Mietverhältnis weniger als fünf Jahre besteht, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate (§ 573c BGB). Das bedeutet, dass Sie nach Erhalt der Kündigung in der Regel drei Monate Zeit haben, um auszuziehen, es sei denn, es wird ein Härtefall geltend gemacht.
3. Härtefallregelung:
Sie können der Kündigung widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 574 BGB). In Ihrem Fall könnten die schulischen und kindergärtnerischen Umstände Ihrer Kinder als Härtegrund geltend gemacht werden. Die Interessenabwägung erfolgt im Einzelfall und berücksichtigt sowohl Ihre als auch die Interessen des Vermieters.
4. Räumungsklage
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kann sich das Verfahren über mehrere Monate hinziehen, insbesondere wenn es über mehrere Instanzen geht. Während dieser Zeit können Sie in der Wohnung bleiben, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Es wäre ratsam, alle relevanten Informationen und Beweise zu sammeln, die Ihre Position stützen, insbesondere in Bezug auf den Verdacht des vorgeschobenen Eigenbedarfs und die Härtefallgründe. Ein gerichtliches Verfahren kann langwierig sein, aber es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte zu verteidigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter