Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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ursprünglich waren die 100.000 als Erhöhung des Gesamtkapitals zu sehen, also war das Darlehen hinzugerechnet worden.
Allerdings ist dann zu beachten, dass ein Teil des Vermächtnisses, eben diese 100.000 nunmehr wieder aus dem Gesamtkapital herausgenommen worden sind und an die Kinder gegeben wurden, sodass ihr Vater jetzt nur noch 1/3 des Geeamtkapitals bekommt, allerdings unter Abzug dieser 100.000,00 Euro.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Vielen Dank Herr Hoffmeyer für die schnelle Information.
Wir hatten im Natariat in dem dieser Erbvertrag bzs das Vermächtnis gemacht wurde nachgefragt wie sich dies verhält.
Eregebnis war ein anderes. Zwei Notare waren unabhängig voneinander der Auffassung dies wurde absichtlich so festgehalten um dem Ehemann
weinigstens auf diese Art etwas vom "Nachlass" zukommen zu lassen.
Zwei Meinungen sind hier nicht möglich ???
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sind solche Verträge der Auslegung fähig, sodass auch zwei Meinungen, wie so oft im juristischen Bereich möglich sind. Am Ende entscheidet allerdings immer noch ein Richter, der sich ebenfalls auf eine Meinung festzulegen hat.
Vielleicht mögen Sie mir die genaue Argumentation der Kollegen schicken, sodass ich dieses besser nachvollziehen kann.
Falls Sie weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt