12. April 2018
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22:15
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"trotz meiner gezahlten Beiträge von 1981 bis 1991 kein Anrecht auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente habe. Ist das richtig"
Das ist nach Ihrer Schilderung richtig.
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat u.a. die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten als Voraussetzung.
Hieran fehlt es bei Ihnen leider. Denn nach §§ 34 I , 43 I, II Nr. 2 SGB VI müssten Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben ( siehe u.a. LSG München, Urteil v. 05.07.2017 – L 19 R 396/16).
Frage 2:
"was soll ich Unternehmen, wenn die Ablehnung der Rentenkasse kommt"
Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid und lassen sich von der DRV beraten, ob in Ihrem individuellen Fall sich die Versicherungszeiten aus anderen Gründen ergeben können oder wie Sie Ihren Lebensunterhalt anderweitig sicherstellen können ( z.B. entsprechender Antrag an Arbeitsagentur, Jobcenter oder Sozialamt).
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
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