22. August 2007
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09:27
Antwort
vonRechtsanwalt Sven Kienhöfer
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auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage gerne wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt für die Sozialsysteme das Territorialprinzip. Dort wo der Arbeitsplatz (bzw. der ALG-Bezug) sich befindet, greifen auch die sozialen Sicherungssysteme. Wer in mehreren Ländern arbeitet, versichert sich im Land seines Wohnortes.
Normalerweise wäre zu prüfen, ob Sie sich bei Ihrer heimischen Krankenkasse(für Sie in Deutschland) weiterhin versichern können oder ob die kostenfreie Familienversicherung noch greift. Dies scheint ja aber über Ihren Mann ohnehin der Fall zu sein.
Gefahr würde Ihnen nur drohen, wenn bei einer Überprüfung durch die GK herauskommen würde, dass Sie auch in Frankreich versichert sind. Meines Wissens nach findet aber bis jetzt kein Abgleich der Daten statt, so dass das Risiko sehr gering sein dürfte.
Sollte allerdings ein schwerer Versicherungsfall vorliegen, steigt natürlich das Risiko, dass eine Versicherung(nach bekannt werden der Doppelversicherung) versucht die Kosten auf die andere abzuwälzen. Im „worst case“ finden Sie sich dann in einem Sozialversicherungsprozess wieder.
Ob es richtig ist, in beiden Versicherungen zu bleiben ist folglich Ihr Risiko und Ihre Entscheidung.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt