7. April 2020
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13:53
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung handelt es sich um eine gemeinsame Dachrinne.
Sofern es keine vertragliche Besonderheit zwischen Ihnen und dem Nachbar gibt, wird es rechtlich dann auch als Miteigentümerschaft beurteilt (OLG Düsseldorf, Urt.v. 06.04.2006, Az.: I-5 U 134/05), sodass notwendige Kosten (Reparatur oder Austausch der Rinne) gemeinschaftlich zu tragen sind.
Beim weitergehenden Schaden im Nachbarhaus wird man ganz genau prüfen müssen, was zu den notwendigen Kosten gehört und inwieweit der Nachbar ggfs. die Schadenminderungspflicht verletzt hat. Das hängt aber von den (unbekannten) Gesamtumständen ab, sollte dann genau geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg