15. Juli 2010
|
02:06
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
So abwegig dieses Urteil auch ist, es ist den hamburgischen Gerichten durchaus zuzutrauen, daß an dieser Rechtsprechung festgehalten wird. Daher müssen Sie leider durchaus damit rechnen, daß ein eventueller Wettbewerber Sie abmahnt und eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen Sie vorbringt. Dann würde es durchaus Probleme mit dieser Endung geben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
15. Juli 2010 | 02:42
Hallo Herr Weber
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. So wie ich es verstanden habe dürfte ich diese Domain endung.ag aber Privat benutzen. Ist den da etwas auszusetzten wenn auf dieser Privaten Website mit der endung.ag Werbung z.b. Werbebanner auf meine andere Geschäftliche Website verlinkt? Ich denke da an einen Privaten Blog mit Werbebanner.
Ich würde nemlich die Domain ungenutzt lassen.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. Juli 2010 | 20:02
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist unproblematisch.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt